Anbieter von Entlastungs- und Betreuungsangeboten benötigen eine Anerkennung des Angebots, um den Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen zu können. Wenn die leistungserbringende Person keine Fachkraft ist, benötigt sie mindestens eine Basisqualifizierung. Wer als Nachbarschaftshelfer*in oder Einzelperson in direktem Beschäftigungsverhältnis (450€-Job) tätig werden möchte, benötigt einen Nachbarschaftshelfer- oder Pflegekurs. Weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten im Alltag erhalten Sie auf unserer Webseite.
Im Veranstaltungskalender tragen wir alle in die Region Köln und das südliche Rheinland (Köln, Bonn, Leverkusen, Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis) fallende Kursangebote, welche einen festen Starttermin haben, ein. Dort finden Sie auch Angebote angrenzender Regionen.
Es gibt jedoch auch Kurse, welche entweder online stattfinden oder bei welchen ein fortlaufender Einstieg möglich ist. Da wir diese Angebote nicht im Veranstaltungskalender aufführen können, bieten wir Ihnen hier eine Übersicht dieser Angebote an. Die Übersicht beinhaltet Basisqualifikationen nach §8 AnFöVO, Pflegekurse und/oder Nachbarschaftshelferkurse nach §45, SGB XI sowie Lehrgänge zur Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI.
Die Übersicht können Sie hier kostenlos downloaden.