Beratungsstandpunkt zur Verhinderungspflege

Die Kompetenzgruppe Pflegeberatung der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz hat neue Fachinformationen für Pflegeberater*innen zum Thema “Verhinderungspflege: Besonderheiten für Familienangehörige” veröffentlicht. Der Beratungsstandpunkt klärt die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege und informiert über die Höhe der Leistungen.Screenshot der ersten Seite des Beratungsstandpunktes.

Wenn eine Pflegeperson wegen eines Erholungsurlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen nicht pflegen kann, übernimmt die Pflegekasse für eine pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2 die Kosten eines notwendigen Ersatzes für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr (§ 39 SGB XI).

Der Beratungsstandpunkt gibt wichtige Tipps und bereitet auf verschiedene Beratungssituationen vor. Er steht kostenlos zum Download in unserer Mediathek zur Verfügung.

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