Beratungsstandpunkt zur Hilfsmittelversorgung

Die Kompetenzgruppe Pflegeberatung der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz hat neue Fachinformationen für Pflegeberater*innen zum Thema „Hilfsmittelversorgung: Wer trägt eigentlich die Kosten?“ veröffentliScreenshot der ersten Seite des Beratungsstandpunktes.cht.

Der Beratungsstandpunkt veranschaulicht, welche Kostenträger für die jeweiligen Hilfsmittel zuständig sind. Die Zuständigkeiten liegen in der Regel bei der Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung.

Das PDF verdeutlicht die allgemeinen Regelungen, klärt verschiedene Sonderfälle und enthält darüber hinaus weiterführende Informationen. Er steht kostenlos zum Download in unserer Mediathek zur Verfügung.

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