Verlängerung der Regelungen im Rahmen der Corona-Schutzverordnung und der Corona-Betreuungsverordnung ab dem 11. Januar
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 05. Januar 2021 die Verlängerung der einschneidenden und befristete Maßnahmen beschlossen, um die erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. Die ab 11. Januar 2021 geltende Corona-Schutzverordnung, die diese Vereinbarung für Nordrhein-Westfalen umsetzt, ist hier noch einmal konkretisiert worden.
- Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) – gültig ab 11. Januar 2021
- Begründung zur Corona-Betreuungsverordnung (Stand: 07. Januar 2021)
- Sonderseite mit den wichtigsten Erläuterungen zur Corona-Schutzverordnung
- Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) – gültig ab 11. Januar 2021
- Begründung zur Corona-Betreuungsverordnung (Stand: 07. Januar 2021)
- Anlage „Notfallbetreuung“ zur Corona-Betreuungsverordnung
Die jeweiligen Verordnungen gelten bis zum 31. Januar 2021.