„Ich lasse mich doch nicht entmündigen!“ Vorsorgevollmacht, Betreuung und Ehegattenvertretungsgesetz unter besonderer Berücksichtigung von Demenzerkrankungen
Veranstalter
Evangelisches Krankenhaus Bergisch Gladbach
Weitere Infos beim Veranstalter →Datum
Veranstaltungsort
Ferrenbergstraße 24
51465 Bergisch Gladbach
Claudia Freudenberger
Betreuungsbehörde Bergisch Gladbach
Wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, sei es aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung (wie z.B. einer Demenzerkrankung, o.a.), entstehen eine Reihe von Fragen, wie zum Beispiel: Wer regelt die Vermögensangelegenheiten? Wer ist Ansprechpartner von Ärzten und kann wichtige medizinische Entscheidungen treffen?
Ohne eine entsprechende Vorsorge dürfen auch Angehörige diese Angelegenheiten nicht erledigen.
Um die Anordnung einer rechtlichen Betreuung zu vermeiden, ist die vorherige Erteilung einer rechtswirksamen Vollmacht erforderlich. In medizinischen Notsituationen dürfen Ehegatten den anderen Ehegatten für einen befristeten Zeitraum vertreten.
In einer aktiven Diskussion werden wichtige Informationen zu der Anordnung einer rechtlichen Betreuung und dem Betreuungsrecht, der Vorsorgevollmacht und dem Ehegattennotvertretungsrecht gegeben und Fragen der Teilnehmer beantwortet.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.