Sachverständigenstellungnahme des KDA zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG)
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sieht umfassende Veränderungen in der sozialen Pflegeversicherung vor. Vorgesehen sind unter anderem eine stärkere Ausrichtung auf Prävention, Anpassungen bei der Leistungsgewährung und Pflegebegutachtung, die Einführung neuer Budgetstrukturen in der häuslichen Pflege, Veränderungen bei den Unterstützungs- und Entlastungsleistungen sowie neue Beratungs- und Begleitungsangebote für Pflegebedürftige und Pflegende An- und Zugehörige. Darüber hinaus enthält der Entwurf Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung sowie zur Digitalisierung und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen.
FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) | BMG
Die vorgesehenen Änderungen betreffen unmittelbar Themenfelder, die im Mittelpunkt der Arbeit der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW stehen – darunter die Situation pflegender An- und Zugehöriger, die Unterstützung von Menschen mit Demenz, die Pflegeberatung sowie die Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzUiA). Zugleich werfen einzelne Regelungen fachliche Fragen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Versorgung, Teilhabe und Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf und ihren An- und Zugehörigen auf.
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat daher – wie auch weitere Verbände der Altenhilfe – eine Stellungnahme zum Referentenentwurf erarbeitet. Darin werden die geplanten Änderungen aus der Perspektive der betroffenen Zielgruppen sowie der Akteur:innen der Pflege-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in Nordrhein-Westfalen eingeordnet und hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf Versorgung, Beratung, Teilhabe und Entlastung fachlich kritisch bewertet.