Sonderberatungsstandpunkt: Gemeinsamer Jahresbetrag (PUEG)
Herausgeber/in: Fach- und Koordinierungsstelle der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz
Author/in: Kompetenzgruppe Pflegenberatung
Datum: 2025
Ort: Köln
Anlässlich der Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags zum 01.07.2025 hat die Kompetenzgruppe Pflegeberatung einen Sonderberatungsstandpunkt zu diesem Thema veröffentlicht. Der Gemeinsame Jahresbetrag, der im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes eingeführt wurde, ermöglicht eine flexiblere Nutzung der Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Mit dem neuen § 42a SGB XI treten Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen sowie bei Höhe und Dauer der Leistungen in Kraft. Diese Änderungen werden im Sonderberatungsstandpunkt ausführlich erläutert.
