Handzettel – Änderungen durch die Pflegereform
Herausgeber/in: Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz
Datum: 2021
Ort: Köln
Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG), auch bekannt unter dem Schlagwort „Pflegereform 2021“, haben sich Leistungsansprüche im Bereich Pflege verändert. Einige dieser Ansprüche gelten bereits, andere treten ab 1. Januar 2022 in Kraft.
Im Handzettel werden die aktuellen Leistungen zusammengefasst. Er dient als Zusatzinfo für bestehende Broschüren, sodass diese weiterhin nutzbar sind, bis sie aktualisiert wurden.
