Neuer Beratungsstandpunkt zum Thema Poolen von Pflegesachleistungsansprüchen
Die Kompetenzgruppe Pflegeberatung hat einen neuen Beratungsstandpunkt zum Thema Poolen von Pflegesachleistungsansprüchen verfasst. Im Rahmen der Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI können Menschen mit Pflegebedarf in nachbarschaftlichen Settings oder ambulanten Wohnformen körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung gemeinsam abrufen.
Die Einsparung von Zeit und Kosten (z.B. durch die Koordination von Anfahrtswegen oder durch die gemeinsame Zubereitung von Mahlzeiten) ermöglicht die Finanzierung weiterer Sachleistungen zugunsten der beteiligten Personen. Bei Kombinationsleistung verbleibt ein höheres anteiliges Pflegegeld. Im Zuge der verstärkten Förderung von sozialräumlichen Ansätzen und gemeinschaftlichen Wohnformen kann das Poolen von Pflegesachleistungen Ressourcen sparen und soziale Teilhabe ermöglichen.