Anlässlich der Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags zum 01.07.2025 hat die Kompetenzgruppe Pflegeberatung einen Sonderberatungsstandpunkt zu diesem Thema veröffentlicht. Der Gemeinsame Jahresbetrag, der im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes eingeführt wurde, ermöglicht eine flexiblere Nutzung der Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Mit dem neuen § 42a SGB XI treten Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen sowie bei Höhe und Dauer der Leistungen in Kraft. Diese Änderungen werden im Sonderberatungsstandpunkt ausführlich erläutert.
Sonderberatungsstandpunkt
Sonderberatungsstandpunkt zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)
Das Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz (PUEG) beinhaltet unterschiedliche rechtliche Veränderungen im Bereich der Pflege.
Sonderberatungsstandpunkt zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
Der vorliegende Beratungsstandpunkt fasst die wichtigsten Änderungen im Gesundheitsversorgunsweiterenwicklungsgesetz (GVWG) für Pflegeberater*innen zusammen.