Die Kompetenzgruppe Pflegeberatung hat einen Sonderberatungsstandpunkt zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, was am 01.01.2026 in Kraft getreten ist, herausgebracht. Sie hat darin alle Neuerungen zusammengetragen, die für die Beratung relevant sein können. Dazu zählen u.a. neue Befugnisse für qualifizierte Pflegeberater:innen und Pflegefachpersonen, Veränderungen in den Intervallen bei den Beratungsbesuchen nach § 37 Absatz 3 SGB XI sowie eine verkürzte Abrechnungsfrist.
Sonderberatungsstandpunkt
Sonderberatungsstandpunkt: Gemeinsamer Jahresbetrag (PUEG)
Anlässlich der Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags zum 01.07.2025 hat die Kompetenzgruppe Pflegeberatung einen Sonderberatungsstandpunkt zu diesem Thema veröffentlicht. Der Gemeinsame Jahresbetrag, der im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes eingeführt wurde, ermöglicht eine flexiblere Nutzung der Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Mit dem neuen § 42a SGB XI treten Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen sowie bei Höhe und Dauer der Leistungen in Kraft. Diese Änderungen werden im Sonderberatungsstandpunkt ausführlich erläutert.
Sonderberatungsstandpunkt zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)
Das Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz (PUEG) beinhaltet unterschiedliche rechtliche Veränderungen im Bereich der Pflege.
Sonderberatungsstandpunkt zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
Der vorliegende Beratungsstandpunkt fasst die wichtigsten Änderungen im Gesundheitsversorgunsweiterenwicklungsgesetz (GVWG) für Pflegeberater*innen zusammen.