Anlässlich der Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags zum 01.07.2025 hat die Kompetenzgruppe Pflegeberatung einen Sonderberatungsstandpunkt zu diesem Thema veröffentlicht. Der Gemeinsame Jahresbetrag, der im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes eingeführt wurde, ermöglicht eine flexiblere Nutzung der Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Mit dem neuen § 42a SGB XI treten Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen sowie bei Höhe und Dauer der Leistungen in Kraft. Diese Änderungen werden im Sonderberatungsstandpunkt ausführlich erläutert.
PUEG
Sonderberatungsstandpunkt zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)
Das Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz (PUEG) beinhaltet unterschiedliche rechtliche Veränderungen im Bereich der Pflege.
Handzettel: Änderungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz 2024
Mit dem Inkrafttreten des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) haben sich Leistungsansprüche auch in der Pflegeversicherung verändert. Die Neuerungen werden im Laufe der nächsten drei Jahren in Kraft treten.