Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG), auch bekannt unter dem Schlagwort „Pflegereform 2021“, haben sich Leistungsansprüche im Bereich Pflege verändert. Einige dieser Ansprüche gelten bereits, andere treten ab 1. Januar 2022 in Kraft.