Die Kompetenzgruppe Pflegeberatung hat einen Sonderberatungsstandpunkt zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, was am 01.01.2026 in Kraft getreten, herausgebracht. Sie hat darin alle Neuerungen zusammengetragen, die für die Beratung relevant sein können. Dazu zählen u.a. neue Befugnisse für qualifizierte Pflegeberater:innen und Pflegefachpersonen, Veränderungen in den Intervallen bei den Beratungsbesuchen nach § 37 Absatz 3 SGB XI sowie eine verkürzte Abrechnungsfrist.