Herausgeber/in: Fach- und Koordinierungsstelle der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz
Ort: Köln
Jahr: 2023
Mit dem Inkrafttreten des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) haben sich Leistungsansprüche auch in der Pflegeversicherung verändert. Die Neuerungen werden im Laufe der nächsten drei Jahren in Kraft treten.
Die aktuellen neuen Leistungsansprüche (vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024) haben die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz für Sie zusammengefasst.
Kategorie(n): Pflegeberatung
Medientyp: PDF-Dokument
Verschlagwortung: Kosten, Leistungsrecht, PUEG, Pflegeeinrichtungen, Pflegeversicherung
Letzte Aktualisierung: 13. Dezember 2023
Sonderberatungsstandpunkt zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) »