Herausgeber/in: Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz
Jahr: 2024
Wer eine oder mehrere Personen ab Pflegegrad 2 nicht erwerbstätig pflegt, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen nach § 44 SGB XI. Dies können z.B. Rentenleistungen, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sein.
Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz haben einen neuen Beratungsstandpunkt zum Thema Soziale Sicherung der Pflegeperson entwickelt. Darin finden Pflegeberater:innen hilfreiche Informationen für die Beratung von Angehörigen, die sich über ihre soziale Absicherung bei Übernahme einer Pflegetätigkeit informieren möchten.
Kategorie(n): Pflegeberatung, Pflegende Angehörige
Medientyp: PDF-Dokument
Verschlagwortung: Beratungsstandpunkt, Soziale Sicherung der Pflegeperson, pflegende Angehörige, § 44 SGB XI
Letzte Aktualisierung: 2. September 2024