Datum/Zeit
<!--Datum: Montag, 13. April 2026
09:00 - 15:00-->
Montag, 13. April 2026
09:00 - 15:00 Uhr
bis 17. April 2026
Veranstaltungsort
Kolping-Bildungsstätte
Gerlever Weg 1
48653 Coesfeld
Kategorien
Tags: Alltagsbegleitung, Basisqualifikation gemäß § 8 gemäß AnFöVO</p
Hilfe- und Betreuungsangebot gem. §45b – c SGB XI, anerkanntes Angebot zur Basisqualifizierung leistungserbringender Personen i.S.d. §8 AnFöVO
Pflegebedürftige Menschen können Hilfeangebote zur Begleitung im Alltag in Anspruch nehmen. Alltagsbegleiter: innen sind dabei eine wichtige Unterstützung. Sie können stundenweise pflegebedürftige Menschen in deren Zuhause unterstützen und begleiten.Es geht dabei nicht um pflegerische Tätigkeiten. Aufgaben sind die Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben im Haushalt und der Gestaltung des Alltags.
Alltagsbegleiter:innen sollen ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen aktivieren und sie bei einer möglichst selbstbestimmten Lebensführung unterstützen.Die Kosten für eine solche Alltagsbegleitung übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege oder der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei anerkanntem Pflegegrad. Voraussetzung ist, dass die Alltagsbegleiter:innen die erforderliche Schulung absolviert haben.
Diese Schulung qualifiziert Sie als Anbieter zur Unterstützung im Alltag nach §45 mit dem Schwerpunkt „hauswirtschaftliche Unterstützung“ tätigt zu sein. Sie umfasst 30 theoretische Unterrichtstunden.
Die Basis-Qualifikation findet vom 13. bis 17. April 2026 an der Kolping-Bildungsstätte in Coesfeld statt und kostet 305€ (inkl. Verpflegung).
Hier finden Sie den Link zur Anmeldung.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit ein Aufbaumodul zu besuchen. Mit diesem haben Sie die Befähigung nicht nur reine hauwirtschaftliche Angebote anzubieten, sondern auch darüber hinaus gehende qualifizierte Beschäftigungsangebote für Pflegebedürftige durchzuführen.
Das Modul umfasst 12 UE, kostet 125€ (inkl. Verpflegung) und findet kompakt an einem Wochenende (24.-25. April 2026) statt. Das Aufbaumodul befähigt Sie im vollen Umfang gemäß §8 AnFaVö ihre Leistung mit der Krankenkasse abzurechnen.
Hier ist der Link zum Aufbau-Modul.