Pflegebedürftige Menschen benötigen oft nicht nur pflegerische Leistungen, sondern auch Unterstützung im Alltag, zum Beispiel die Begleitung beim Einkauf, bei Behörden- und Arztgängen oder Haushaltstätigkeiten. Die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag regelt in Nordrhein Westfalen die AnFöVO.
In der AnFöVO werden die Voraussetzung sowie die Regelungen zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag beschrieben. Zuständig für die Anerkennungen sind die Kreise und kreisfreien Städte.
Die Broschüre „Informationen zur Anerkennung von Unterstützungsangeboten im Alltag“ gibt potentiellen Anbieterinnen und Anbietern sowie in der Beratung tätigen Personen in den Kommunen einen Überblick über die Voraussetzungen und Schritte zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Sie können die Broschüre in gewünschter Stückzahl im Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Düsseldorf kostenlos bestellen. Rufen Sie an unter der Telefonnummer 0211/8922228 oder schreiben Sie eine Email an duesseldorf@rb-apd.de