Ab 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkasse erhalten. Sie wird in drei Stufen eingeführt. Mitte 2021 können danach alle 70 Millionen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung mit den knapp 200.000 niedergelassenen Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern verbunden sein.
Was ist die elektronische Patientenakte?
Mit der elektronischen Patientenakte können viele der bisher analog oder in Papierform ablaufende Arbeitsschritte digitalisiert und damit vereinfacht werden.
Was bringt mir die elektronische Patientenakte?
Viele Informationen über unsere Gesundheit stehen in den Aktenordnern unserer Arztpraxen. Gehen wir anschließend zu einem anderen Arzt, liegen diese Informationen oft nicht vor. Unter Umständen müssen Untersuchungen wiederholt werden oder andere Komplikationen treten auf. Folgende Beispiel-Fragen können mithilfe der ePA schnell beantwortet werden:
- Welche Medikamente nimmt ein*e Patient*in?
- Welche Vorerkrankungen gibt es?
- Wie sind die Blutwerte?
- Wie verliefen frühere Behandlungen?
Sind meine Daten sicher?
Sie können selbst entscheiden, wer wie lange einen Einblick in Ihre Akte erhält und den Inhalt bearbeiten darf. Die Daten werden zudem verschlüsselt und in einem sicheren, in sich geschlossenen Netz abgelegt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Fragen und Antworten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)