Seit dem 01.07.2025 wird es einfacher: Mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag stehen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 2 3.539 Euro pro Jahr flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung – ganz ohne getrennte Budgets!
✅ Mehr Flexibilität
✅ Mehr Entlastung für pflegende Angehörige
✅ Weniger bürokratische Hürden
In unserem neuen Kurzfilm zeigen wir die wichtigsten Änderungen auf einen Blick. Jetzt anschauen und informiert bleiben!
Weitere Informationen finden Sie hier.