Neu: der Sonderberatungsstandpunkt zum gemeinsamen Jahresbetrag (PUEG)

Aufgrund der Einführung des Gemeinsames Jahresbetrags zum 01.07.2025 hat die Kompetenzgruppe Pflegeberatung einen Sonderberatungsstandpunkt zu diesem Thema herausgebracht.
Der gemeinsame Jahresbetrag nach dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz sieht eine flexiblere Handhabung der Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vor

Aus dem neuen § 42 a SGB XI ergeben sich einige Änderungen hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen sowie der Leistungshöhe und -dauer. Diese werden im Sonderberatungsstandpunkt genau beschrieben. Anhand von praxisnahen Fallbeispielen wird dargestellt, wie bereits im Jahr 2025 verwendete Leistungsbeträge der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege auf den Gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet werden. Auch gibt es einen Abschnitt zu den Informationspflichten der Pflegeeinrichtungen. Abschließend finden sich hilfreiche Links zum Weiterlesen.

Hier kann der Sonderberatungsstandpunkt heruntergeladen werden. 

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