Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz haben einen neuen Beratungsstandpunkt zum Thema Vorsorgevollmacht, rechtliche Betreuung und Patientenverfügung für Pflegeberater:innen erarbeitet.
In die Pflegeberatung kommen Ratsuchende u.a. mit der Frage, wer sie vertreten darf, wenn sie unterschiedliche Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln können. Wenn eine volljährige Person durch Alter, Unfall oder Krankheit ihre gesundheitlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt sie eine oder mehrere Personen, die sich darum kümmern.
Personen dürfen dann Entscheidungen für eine volljährige Person treffen oder Erklärungen abgeben, wenn sie entweder eine Vollmacht haben, gerichtlich als Betreuungsperson bestellt sind oder wenn sie im Rahmen des Ehegattennotvertretungsrechts handeln.
Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann der eigene Willen festgehalten werden. In diesen Dokumenten wird rechtsverbindlich benannt, wer die Vertretung in wichtigen Fragen auf welche Art und Weise übernehmen soll. Pflegeberater:innen erhalten in dem neuen Beratungsstandpunkt hilfreiche Informationen zum Thema, das aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet wird.
Den Beratungsstandpunkt können Sie hier kostenlos herunterladen.