Auch Menschen mit Pflegebedarf möchten in ein anderes Land ziehen oder trotz beginnender Pflegebedürftigkeit dort verbleiben. Darüber hinaus gibt es Personen, die nach vielen Jahren oder Jahrzehnten in Deutschland in ihr Heimatland zurückkehren möchten oder Menschen, die nach einem Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland ziehen.
Jede dieser Personen steht angesichts ihrer individuellen Situation vor neuen Fragen und Herausforderungen. Eine davon bezieht sich auf die Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei spielt eine große Rolle, in welches Land die Person geht, bzw. woher sie kommt. Welche Leistungsansprüche und welche Anrechnung von Leistungen gibt es? Welche Anträge, Verfahren und Fristen gilt es zu beachten?
Der neue Beratungsstandpunkt der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz gibt Hilfestellungen für die Pflegeberatung von Menschen, die Fragen zum Leistungsanspruch bei der Sozialen Pflegeversicherung in Bezug auf Auslandsaufenthalte haben.
Die Fachinformation für Pflegeberater:innen kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.