Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine neue Monitoring- und Beschwerdestelle zum Thema Gewaltschutz eingerichtet. Seit dem 15. August 2023 nimmt die Monitoring- und Beschwerdestelle Meldungen und Beschwerden über freiheitsbeschränkende und -entziehende Maßnahmen an.
Ziel ist es, Transparenz im Umgang mit freiheitsbeschränkenden und -entziehenden Maßnahmen in Einrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz zu schaffen.
Erfolgen müssen diese Meldungen durch die Einrichtungen, die unter das Wohn- und Teilhabegesetz fallen: Werkstätte für Menschen mit Behinderung (WfbM), Alten- und Pflegeheime, Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe, Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften, Hospize sowie Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege.
Weitere Informationen zur neuen Beschwerdestelle entnehmen Sie der Pressemitteilung.
Alle Informationen auf einen Blick, sowie den Kontakt zur Beschwerdestelle entnehmen Sie folgendem Flyer.