Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz haben einen Beratungsstandpunkt zum Thema Betreuungsrecht veröffentlicht. Zum 1. Januar 2023 trat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Es stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung. Der Grundgedanke des neuen Betreuungsgesetzes ist: Unterstützen vor Vertreten. Das bedeutet, dass Betreute vor allem darin unterstützt werden sollen, ihre Rechte selbst geltend zu machen.
Der Beratungsstandpunkt der Regionalbüros gibt einen Überblick über die Änderungen im Betreuungsrecht, über Änderungen im Vormundschaftsrecht und bei Vollmachten sowie zum Notvertretungsrecht für Ehegatten. Sie erhalten außerdem weitere nützliche Links und Informationen.
Den vollständigen Beratungsstandpunkt zum kostenlosen Download finden Sie hier.