Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz haben für Pflegeberater:innen eine Übersicht zum Leistungsrecht in der Pflegeberatung erstell, die jetzt in einer 3. aktualisierten und erweiterten Auflage zum Download bereitsteht.
Ab dem 01.01.23 wurden einige Covid-Sonderregelungen, u.a. im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz nochmals verlängert. Sie gelten nun bis zum 30.04.23 fort. Wir haben diese Änderung in unsere Übersicht zum „Leistungsrecht in der Pflegeberatung auf einen Blick“ eingearbeitet.
Die verlängerte Geltungsfrist bezieht sich auf:
- Die Nutzung des Sachleistungsanspruchs für andere Leistungserbringer als ambulante Pflege und Betreuungsdienste (S. 1)
- Die Anspruchsdauer des Pflegeunterstützungsgeldes (S. 10)
- Die Nutzung des Entlastungsbetrages durch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 (S. 11)
- Die Dauer der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung im Pflegezeitgesetz (S. 12)
- Die Sonderregelungen zum Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz (S. 13-14)
Die vollständige Übersicht kann als PDF-Datei hier heruntergeladen werden.