Das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen hat mit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung die Maßnahmen zur Unterstützung der häuslichen Versorgung während der Corona-Pandemie bis zum 30.09.2022 verlängert (§ 27 AnFöVO).
Hiernach können nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag weiterhin ihre Dienstleistungen bis zur Haustür zu erbringen. Zudem bedarf es weiterhin für Leistungen der Nachbarschaftshilfe im Sinne von § 5 Nummer 5, die während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie erbracht wurden, keines Nachweises einer geeigneten Qualifizierung.
Die Verordnung tritt sofort in Kraft. Den Verordnungstext finden Sie hier.
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