Mit (plötzlich) eintretender Pflegebedürftigkeit werden die Betroffenen und Angehörigen vor immense Herausforderungen gestellt. Mit der richtigen Unterstützung können Menschen mit Pflegebedarf jedoch eine selbstständige Lebensführung möglichst lange in der Häuslichkeit aufrechterhalten und Lebensqualität zurückgewinnen.
Die Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a SGB XI können u.a. Entlastung im Bereich der Hauswirtschaft und Betreuung schaffen. Diese Leistungen können unter anderem von Privatpersonen auf selbstständiger Basis erbracht und über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Westliches Ruhrgebiet klärt in Kooperation mit der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer Duisburg – Wesel – Kleve und der mitNORM GmbH Bochum im Rahmen eines Gründerseminars über die Möglichkeit auf, ein/e Alltagsbegleiter*in auf selbstständiger Basis zu werden.
Dabei stehen folgende Fragen im Fokus der Veranstaltung:
Wie werde ich Anbieter*in eines Angebots zur Unterstützung im Alltag?
Was gibt es im Rahmen der Selbstständigkeit zu beachten?
Welche rechtlichen Grundsätze muss ich einhalten?
Welche Versicherungen benötige ich?
Was können für Kosten auf mich zukommen?
Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 09. März 2022 im Zeitraum von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr digital über die Plattform Zoom statt.
Es wird um Anmeldung bis Montag, den 07. März 2022 über das Anmeldeformular gebeten.
Den Link zur Veranstaltung erhalten Sie bis zum 08. März 2022.
Die Teilnahme ist kostenfrei!
Bei Fragen können Sie sich unter: angebotsberatung-wr@rb-apd.de an Frau Becker und Frau Patz (Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Westliches Ruhrgebiet) wenden.