Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat eine aktualisierte Handreichung für Betreuungsgruppen zur Verfügung gestellt, die als Angebot zur Unterstützung im Alltag (gem. § 45a SGB XI) anerkannt sind. Die Handreichung bündelt die Regelungen der der Allgemeinverfügung „Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe“ vom 24. Januar 2022.
Hier können Sie sich die Handreichung für Betreuungsgruppen herunterladen.
Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe.
Neben der 2G-Regel, sei es weiterhin besonders wichtig, im Kontakt mit vulnerablen Gruppen Vorsicht walten zu lassen. Deshalb ist nach wie vor auf Abstände, Masken, Hygiene und Lüften zu achten. Lesen Sie hierzu auch die Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur CoronaSchVO NRW: www.mags.nrw.