Die Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit ist am 18.12.2021 in Kraft getreten.
Demnach wird für bestimmte Einrichtungen die Stückzahl refinanzierbarer PoC-Antigen-Tests bzw. Antigen-Tests zur Eigenanwendung von 30 auf bis zu 35 pro Monat je behandelter, betreuter oder untergebrachter Person erhöht.
Außerdem sieht sie eine Erhöhung der Sachkostenpauschale auf 4,50€ pro Test vor, welche rückwirkend für Leistungen ab dem 01.12.2021 bis zum 31.01.2022 gilt.
Den vollständigen Verordnungstext mit Begründung finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministerium.