Seit April 2020 haben Gesetz- und Verordnungsgeber verschiedene Beschlüsse gefasst, die die besondere Situation pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger in Corona-Zeiten berücksichtigen. Diese Beschlüsse gelten bis zum 31.12.21 und wurden aktuell bis zum 31.03.2022 verlängert. Wichtig sind für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige:
- Für die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe ist weiterhin kein Qualifizierungsnachweis erforderlich.
- Einkäufe und Botengänge können weiterhin „bis zur Haustür“ erbracht werden; Betreuungsleistungen auch telefonisch oder digital erfolgen (normalerweise ist bei solchen Leistungen persönlicher Kontakt vorgesehen).
- Pflegebegutachtungen können ohne Untersuchung des Versicherten in seinem Wohnbereich aufgrund der zur Verfügung stehenden Unterlagen und auf Grundlage strukturierter telefonischer oder digitaler Befragung stattfinden.
- Beratungsbesuche gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI können telefonisch, digital oder per Videokonferenz stattfinden.
- Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld besteht für 20 Arbeitstage.
Informationen gibt das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münsterland, 02382/94099713 oder per EMail: muensterland@rb-apd.de .