Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz OWL bietet mit Förderung der AOK Nordwest einen Kurs von 12 Unterrichtseinheiten für Menschen mit Hörschädigungen an, begleitet durch Schriftdolmetscherinnen. Der Kurs ist für die Teilnehmer*innen kostenlos. Weitere Informationen zum Kurs finden Sie im Flyer.
Bessere Betreuung für Pflegebedürftige, mehr Entlastung für Angehörige – diese Ziele verfolgt die nordrhein-westfälische Landesregierung und die Pflegekassen seit Längerem. Pflegebedürftige Menschen sollen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden leben können. Junge wie ältere Pflegebedürftige haben damit per Gesetz rechtlichen Anspruch auf „Unterstützungsangebote im Alltag“, das heißt sie können unbürokratisch Hilfe in Anspruch nehmen, die sowohl ihre Selbstbestimmung und Selbstständigkeit im Alltag fördert als auch ihre pflegenden Angehörigen wie nahestehenden Pflegepersonen entlastet. Die Pflegeversicherung stellt dafür Gelder zur Verfügung.
Dieses Geld wird Entlastungsbetrag genannt. Dieser beträgt monatlich 125 Euro. Von diesem Geld können die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren.
Eine Form der Unterstützung im Alltag ist die sogenannte Nachbarschaftshilfe. Unter der Nachbarschaftshilfe versteht man das Engagement von Einzelpersonen, die für pflegebedürftige Menschen mit besonderem persönlichen Bezug ehrenamtlich tätig werden. Diese Tätigkeit können Nachbarn und Nachbarinnen oder Bekannte und Freund*innen der pflegebedürftigen Person übernehmen. Sie können mit dem Entlastungsbetrag für ihr Engagement entschädigt werden. Um Nachbarschaftshelfer*in zu werden, benötigt man einen Pflegekurs.