Bessere Versorgung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch Pflegeverbesserungsgesetz

Im Zuge der Coronapandemie und den bisherigen Entwicklungen hat der Bundestag das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) beschlossen. Das GPVG bringt unter anderem Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit sich.

Die wichtigsten Änderungen aus dem Gesetzesentwurf im Bereich Pflege und Alter im Überblick:

Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

  • Die nach § 150 SGB XI geregelten Zeiträume zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige werden bis zum 31. März 2021 verlängert.
  • Bisher bis zum 31. Dezember 2020 befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen werden im Hinblick auf die erneut außerordentlich dynamische Entwicklung des Pandemiegeschehens bis zum 31. März 2021 verlängert. Dies gilt zum Beispiel für die in § 148 SGB XI geregelten Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI.
  • Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger werden bis Ende März 2021 nicht nur in der eigenen Häuslichkeit, sondern auch telefonisch, digital oder durch Einsatz von Videotechnik ermöglicht.
  • Das Verfahren in dem im Rahmen der Pflegeberatung empfohlene Hilfsmittel automatisch und ohne ärztliche Verordnung als beantragt galten soll ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.
  • Das Pflegeunterstützungsgeld wird bis Ende März 2021 verlängert.  
  • Bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sollen künftig digitale Möglichkeiten noch stärker berücksichtigt werden.

20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege

  • 20.000 zusätzliche Stellen sollen in der vollstationären Altenpflege für Pflegehilfskräfte finanziert werden. Die Pflegeversicherung finanziert die Stellen vollständig, dadurch soll der Eigenanteil der Versicherten nicht steigen.
  • Die zusätzlichen Stellen sind ein erster Schritt zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
  • Durch ein Modellprogramm mit Fördermaßnahmen sollen die Personal- und Organisationsentwicklungsprozesse sowie die weitere Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens künftig begleitet werden.

Weitere Änderungen im Überblick sind der Website des BMG zu entnehmen.

Hier können Sie das Dokument zur Beschlussempfehlung und Bericht des Gesundheitsausschusses zum Gesetzentwurf und das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz abrufen.

 

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