Am ersten Dezember 2020 tritt die überarbeitete Verordnung zum Schutz von Betreuungseinrichtungen vor dem Coronavirus (CoronaBetrVO) in Kraft. Die Verordnung enthält Regelungen für Schulen, Kitas, aber auch andere Betreuungseinrichtungen, wie Tagespflege und nach Landesrecht anerkannte Betreuungsgruppen. Sie gilt bis zum 20. Dezember 2020.
Hier finden Sie den Text der Verordnung.
Hier finden Sie die Anlage zur Verordnung.
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