Seit dem 01. Oktober 2020 findet die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wieder regelhaft als Hausbesuch statt (§ 147 Abs. 1 SGB XI).
In Ausnahmen können die Pflegebegutachtungen jedoch weiterhin per Telefoninterview durchgeführt werden. In NRW stellen die folgenden Situationen aufgrund der Corona-Pandemie eine solche Ausnahme dar:
- zu begutachtende Person hat eine SARS-CoV-2-Infektion
- zu begutachtende Person würde durch persönliche Begutachtung einem erheblich erhöhtem Risiko ausgesetzt sein
- Begutachtungen in Risikogebieten
Wann wird meine Kommune als Risikogebiet eingestuft?
Ab einer Wocheninzidenz von 50/100.000 Einwohnern zählt eine Kommune als Risikogebiet.
Die aktuelle Meldelage finden Sie auf der Website des Landeszentrums Gesundheit NRW. Es stehen sowohl landesweite als auch kommunale Statistiken zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Pflegebegutachtung erhalten Sie auf der Website des MDK-Nordrhein.
Übrigens: Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen finden nur noch in Nicht-Risikogebieten statt. Anlassprüfungen sind hiervon nicht betroffen.