Zum 01.09.2020 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) die bereits bestehende Coronabetreuungsverordnung verlängert und aktualisiert.
Des Weiteren wurde zum 31.08.2020 die Allgemeinverfügung „Pflege und Besuche“ erlassen. Diese enthält Vorgaben zu Kontaktbeschränkungen und dem Vorgehen bei Corona-Verdachtsfällen, insbesondere für stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege.
Weiterhin ist dort unter Punkt 11 beschrieben, unter welchen Umständen bei Klienten eine Testung auf Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchzuführen ist. Dies gilt auch für Besucher von Betreuungsgruppen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.