Die Sondermaßnahme unterstützt die ehrenamtlichen Initiativen, die sich in der Nachbarschaftshilfe im ländlichen Raum engagieren. Das Geld stammt von dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem Deutschen Landkreistag. Die Bewerbungsfrist endet am 12.Juli 2020. Für die Vergabe ist unter anderem auch entscheidend das Datum des Einganges.
Die Voraussetzungen:
Die Initiativen müssen überwiegend in Städten und Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnern aktiv sein. Der mögliche Förderbetrag liegt zwischen mindestens 2.000 und maximal 8.000 Euro.
Es können sich über ein Online-Formular bewerben:
- eingetragene Vereine (e.V.)
- gemeinnützige GmbHs (gGmbH)
- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- als gemeinnützig anerkannte Stiftungen des bürgerlichen Rechts
- genossenschaftlich organisierte Dorfläden und Dorfgaststätten
Der PDF-Flyer informiert über die Vergaberichtlinien des Projekt „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.“