Kur-Kliniken öffnen unter Auflagen wieder. Dazu gehört, dass sie über ein Hygienekonzept verfügen. Menschen in Pflegeverantwortung haben nach § 23 bzw. 40 SGB V Anspruch auf eine stationäre Vorsorge- bzw. Reha-Maßnahme. Für Pflegende empfiehlt es sich jetzt bereits einen Antrag zu stellen. Bis zur Genehmigung eines Antrags vergehen in der Regel 2 – 3 Monate. Danach ist der Bescheid ein halbes Jahr gültig und kann verlängert werden.
Das Projekt „Zeit und Erholung für pflegende Angehörige in Nordrhein-Westfalen – Kurberatung für pflegende Angehörige“ hilft dabei. Zum Projekt gehören über 100 Kurberater*innen, die bei der Suche nach geeigneten Kliniken, Versorgungsmöglichkeiten für die pflegebedürftige Person, sowie der Antragsstellung helfen. Die Kontaktdaten stehen in der Liste der Anlaufstellen in NRW.
Projektträger ist der Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V. in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Projektpartner ist die AW Kur und Erholungs GmbH Dortmund. Das Projekt wird gefördert vom Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Website der Kurberatung für pflegende Angehörige.
Weitere Informationen und ein Flyer zum Projekt stehen Ihnen ebenfalls zum Download zur Verfügung.