Nachbarschaftshilfe kann ein Beitrag leisten zur Aufrechterhaltung der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen, die aufgrund der Coronavirus -Pandemie vor Herausforderungen gestellt ist.
Bis zum 30. September 2020 ist ein Qualifizierungsnachweis für Nachbarschaftshelfer*innen nicht erforderlich . Das MAGS hat den Verbänden der Pflegekassen in NRW hierzu ein Hinweisblatt zu Verfügung gestellt, in dem Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz als Ansprechpartner genannt werden, wenn Fragen und/oder Unsicherheiten Seitens potentiellen Nachbarschaftshelferinnen und -helfern bestehen.