Im Rahmen der Corona-Pandemie kann es zu einem erhöhten Bedarf an Betreuungs- und Entlastungsangeboten kommen.
Für manche Minijobber kann dies zur Überschreitung der monatlichen Verdienstgrenze von 450 Euro führen. Für eine Übergangszeit vom 1. März 2020 bis 31.Oktober 2020 darf diese Verdienstgrenze nun bis zu fünfmal überschritten werden, ohne den Status eines Minijobbers zu verlieren.
Auf den Seiten der Minijob-Zentrale erhalten Sie weitere Informationen:
Mehrarbeit wegen Corona: 450-Euro-Grenze darf im Minijob überschritten werden