Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI können geleistet werden durch zugelassene Pflegeeinrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI, durch gewerbliche Anbieterinnen und Anbieter ohne Versorgungsvertrag und durch gemeinnützige Organisationen, die auch ehrenamtlich tätige Personen einsetzen.
Wenn die leistungserbringende Person selber keine Fachkraft ist, benötigt sie mindestens eine Basisqualifizierung. Hier finden Sie eine Übersicht von Anbieter*innen von 40-Stunden-Basisqualifikationen in OWL sowie Online-Schulungen.