{"id":3513,"date":"2020-05-15T15:24:35","date_gmt":"2020-05-15T13:24:35","guid":{"rendered":"https:\/\/alter-pflege-demenz-nrw.de\/akteure\/?p=3513"},"modified":"2020-06-02T10:14:57","modified_gmt":"2020-06-02T08:14:57","slug":"wichtige-aenderungen-zu-unterstuetzungsangeboten-durch-2-bevoelkerungsschutzgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/alter-pflege-demenz-nrw.de\/akteure\/2020\/05\/15\/wichtige-aenderungen-zu-unterstuetzungsangeboten-durch-2-bevoelkerungsschutzgesetz\/","title":{"rendered":"Wichtige \u00c4nderungen zu Unterst\u00fctzungsangeboten durch 2. Bev\u00f6lkerungsschutzgesetz"},"content":{"rendered":"
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Der Bundestag hat \u00fcber das \u201eZweite Gesetz zum Schutz der Bev\u00f6lkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite\u201c entschieden.<\/p>\n

F\u00fcr Unterst\u00fctzungsangebote im Alltag und die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages ergeben sich drei zentrale \u00c4nderungen:<\/p>\n

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  1. Der Rettungsschirm wird auch auf anerkannte Angebote zur Unterst\u00fctzung im Alltag ausgeweitet. Mindereinnahmen und au\u00dferordentliche Aufwendungen<\/strong> werden von der Pflegekasse erstattet.<\/li>\n
  2. Versicherte mit Pflegegrad 1<\/strong> k\u00f6nnen den Entlastungsbetrag f\u00fcr Angebote<\/strong> und Leistungen aufwenden, die nicht als Unterst\u00fctzungsangebot anerkannt sind<\/strong> oder im \u00a7 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI aufgez\u00e4hlt werden.<\/li>\n
  3. Die \u201eVerfallsgrenze\u201c<\/strong> nicht aufgewendeter Entlastungsbetr\u00e4ge<\/strong> aus dem Vorjahr wird um drei Monate auf den 30. September<\/strong> verl\u00e4ngert<\/li>\n<\/ol>\n

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    Die Ma\u00dfnahmen sind bis zum 30. September befristet. Details zur Umsetzung werden durch Empfehlungen des GKV-SV und die Landesregierungen und Pflegekassen festgelegt. Details zu den Regelungen sind in der unten stehenden \u00dcbersicht fett markiert.<\/p>\n

    Wir informieren Sie umgehend, sobald konkrete Umsetzungsdetails vorliegen. Sollten Sie Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit dem zust\u00e4ndigen Regionalb\u00fcro Alter, Pflege und Demenz in Ihrer Region in Verbindung.<\/p>\n

    Dies sind die wichtigsten Ver\u00e4nderungen im ambulanten Bereich im \u00dcberblick:<\/p>\n