{"id":3463,"date":"2020-05-15T12:11:36","date_gmt":"2020-05-15T10:11:36","guid":{"rendered":"https:\/\/alter-pflege-demenz-nrw.de\/akteure\/?p=3463"},"modified":"2020-06-23T08:59:26","modified_gmt":"2020-06-23T06:59:26","slug":"informationen-zum-umgang-mit-mund-nasen-bedeckungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/alter-pflege-demenz-nrw.de\/akteure\/2020\/05\/15\/informationen-zum-umgang-mit-mund-nasen-bedeckungen\/","title":{"rendered":"Informationen zum Umgang mit Mund-Nasen-Bedeckungen"},"content":{"rendered":"
Um eine Ausbreitung des Corona-Virus einzud\u00e4mmen, gilt in vielen Bereichen des \u00f6ffentlichen Lebens seit Ende April eine bundesweite Maskenpflicht.
\nBei vielen Menschen besteht jedoch Unsicherheit in Bezug auf den richtigen Gebrauch von Gesichtsmasken. Viele stellen sich die Frage, welche Masken es gibt und wie man diese richtig tragen und reinigen soll.<\/p>\n
Nachfolgend finden Sie einige Informationen zum Umgang mit Mund-Nasen-Bedeckungen:<\/p>\n
Das Bundesinstitut f\u00fcr Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) \u00a0informiert auf seiner Homepage dar\u00fcber, welche Arten von Masken es gibt und wof\u00fcr sie verwendet werden. N\u00e4here Informationen erhalten Sie hier.\u00a0<\/a><\/p>\n \nDie\u00a0Bundeszentrale f\u00fcr Gesundheitliche Aufkl\u00e4rung (BZgA)\u00a0gibt Hinweise zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen. Das Merkblatt kann hier \u00a0abgerufen werden<\/a>. Informationen zu Mund-Nasen-Bedeckungen in Geb\u00e4rdensprache findet man in diesem Video<\/a> der BZgA.\u00a0<\/p>\n \n\u00c4rzte ohne Grenzen hat eine Gebrauchsanleitung f\u00fcr wiederverwendbare Gesichtsmasken mit Piktogrammen erstellt. \u00a0Die Anleitung finden Sie hier<\/a>.<\/p>\n Auf der Homepage der Stadt Essen findet man mehrsprachige N\u00e4h- und Pflegeanleitungen f\u00fcr Behelf-Mund-Nasen-Schutz. N\u00e4here Informationen erhalten Sie hier<\/a>.<\/p>\n In der aktuellen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung \u2013 CoronaSchVO) vom 11. Mai 2020 steht in \u00a7 2, dass die Maskenpflicht nicht „f\u00fcr Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gr\u00fcnden keine Mund-Nase-Bedeckung tragen k\u00f6nnen“ gilt. Unter diese Definition fallen bspw. Menschen mit Demenz. Es empfiehlt sich als Nachweis ein \u00e4rztliches Attest als Nachweis mit sich zu f\u00fchren. Alternativ dazu besteht die M\u00f6glichkeit, sogenannte Verst\u00e4ndnisk\u00e4rtchen mit sich zu f\u00fchren, die man bei der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. bestellen kann. Diese sollen als kurze Mitteilung dabei helfen, Verst\u00e4ndnis zu finden, wenn sich jemand durch das Verhalten eines Menschen mit Demenz verunsichert f\u00fchlt \/ es zu Problemen im Hinblick auf die Erf\u00fcllung der Maskenpflicht kommt. Die Verst\u00e4ndnisk\u00e4rtchen k\u00f6nnen \u00fcber diesen Link<\/a> und hier ausgedruckt oder bestellt werden<\/a>.<\/p>\n <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"