{"id":29332,"date":"2024-06-25T12:58:20","date_gmt":"2024-06-25T10:58:20","guid":{"rendered":"https:\/\/alter-pflege-demenz-nrw.de\/akteure\/?p=29332"},"modified":"2024-06-25T12:58:20","modified_gmt":"2024-06-25T10:58:20","slug":"neuerungen-in-der-pflegeversicherung-ab-juli-2024","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/alter-pflege-demenz-nrw.de\/akteure\/2024\/06\/25\/neuerungen-in-der-pflegeversicherung-ab-juli-2024\/","title":{"rendered":"Neuerungen in der Pflegeversicherung ab Juli 2024"},"content":{"rendered":"

Zum 01. Juli gibt es im Bereich der Leistungen der Pflegeversicherung einige Neuerungen, \u00fcber die wir Sie gerne informieren:<\/p>\n

Versorgung des Pflegebed\u00fcrftigen in der Zeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsma\u00dfnahme der Pflegeperson (\u00a7 42a SGB XI)<\/strong><\/p>\n

Pflegebed\u00fcrftige haben ab dem 1. Juli 2024 ein Anrecht auf die Versorgung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, wenn dort gleichzeitig Leistungen f\u00fcr die Pflegeperson erbracht werden. Der Anspruch auf diese Leistung besteht ab Pflegegrad 1 und kann nur dann geltend gemacht werden, wenn kein Anspruch auf Versorgung des Pflegebed\u00fcrftigen gegen die Krankenkasse nach \u00a7 40 Abs. 3 a Satz 1 SGB V besteht.<\/p>\n

Es handelt sich um eine neue Leistung der Pflegeversicherung, die Leistungen der Kurzzeitpflege werden nicht ber\u00fchrt. Das gilt auch dann, wenn die pflegebed\u00fcrftige Person w\u00e4hrend der Vorsorge- oder Rehabilitationsma\u00dfnahme der Pflegeperson in einer nahegelegene zugelassenen station\u00e4ren Pflegeeinrichtung versorgt werden muss, weil die Versorgung in der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung der Pflegeperson nicht gew\u00e4hrleistet werden kann.<\/p>\n

Die Versorgung der pflegebed\u00fcrftigen Person umfasst die pflegebedingten Aufwendungen, Betreuung, Leistungen der Behandlungspflege, Unterkunft und Verpflegung sowie die \u00dcbernahme der Investitionskosten, Fahr- und Gep\u00e4cktransportkosten.<\/p>\n

N\u00e4heres zum Antrags-, Genehmigungs- und Kostenerstattungsverfahren und zur Sicherung der Qualit\u00e4t der Versorgung der Pflegebed\u00fcrftigen regeln die angek\u00fcndigten gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverb\u00e4nde (\u00a7 42 a Abs. 7 SGB XI).<\/p>\n

Beratungseins\u00e4tze nach \u00a7 37.3 SGB XI auch k\u00fcnftig als Video-Beratung m\u00f6glich<\/strong><\/p>\n

Personen, die zu Hause gepflegt werden und ausschlie\u00dflich Pflegegeld (ab Pflegegrad 2) beziehen, sind verpflichtet, in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden Beratungseins\u00e4tze in Anspruch zu nehmen, in denen die Sicherstellung der Pflegesituation gepr\u00fcft wird. Diese Beratungseins\u00e4tze finden entweder halb- (Pflegegrad 2 und 3) oder viertelj\u00e4hrlich (Pflegegrad 4 und 5) statt.<\/p>\n

Der erste Beratungstermin muss immer als Hausbesuch in der H\u00e4uslichkeit der pflegebed\u00fcrftigen Person durchgef\u00fchrt werden. Danach kann jeder zweite Beratungseinsatz per Video-Konferenz durchgef\u00fchrt werden, wenn gew\u00fcnscht. Diese Regelung wurde in der Corona- Pandemie eingef\u00fchrt und nun bis zum 31. M\u00e4rz 2027 verl\u00e4ngert.<\/p>\n

Beschlossen wurde diese \u00c4nderung durch Artikel 4 Abs. 1 des EM Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz.<\/p>\n

Qualifizierte Beratung zu Pflegehilfsmitteln<\/strong><\/p>\n

Menschen mit Pflegebedarf, die zu Hause versorgt werden, haben ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf monatlich 40 Euro f\u00fcr Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen etc.).<\/p>\n

In Vertr\u00e4gen der Hilfsmittel-Leistungserbringer mit dem GKV-Spitzenverband werden Einzelheiten geregelt. Diese wurden jetzt angepasst und durch die neuen Vertr\u00e4ge gilt ab dem 01. Juli 2024 in erster Linie, dass eine qualifizierte Beratung durch geschulte Fachkr\u00e4fte erfolgen muss, bevor die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragt werden. In dieser soll besonders \u00fcber geeignete und notwendige Pflegehilfsmittel und den individuellen Bedarf gesprochen wird.
\nWeitere Informationen dazu hat die Verbraucherzentrale NRW hier aufbereitet.<\/a><\/p>\n

Bestehende Fachinformationen im Bereich Pflegeberatung wurden um die \u00c4nderungen angepasst:<\/p>\n