{"id":1768,"date":"2020-01-27T09:50:11","date_gmt":"2020-01-27T08:50:11","guid":{"rendered":"https:\/\/alter-pflege-demenz-nrw.de\/akteure\/?p=1768"},"modified":"2020-02-18T10:56:35","modified_gmt":"2020-02-18T09:56:35","slug":"wofuer-sie-in-der-pflege-entlastungsleistungen-nutzen-koennen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/alter-pflege-demenz-nrw.de\/akteure\/2020\/01\/27\/wofuer-sie-in-der-pflege-entlastungsleistungen-nutzen-koennen\/","title":{"rendered":"Wof\u00fcr Sie in der Pflege Entlastungsleistungen nutzen k\u00f6nnen"},"content":{"rendered":"
Das Wichtigste in K\u00fcrze:<\/strong> Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zus\u00e4tzliche Unterst\u00fctzungsleistungen f\u00fcr Pflegebed\u00fcrftige und ihre Angeh\u00f6rigen. Geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Pfleger \u00fcbernehmen f\u00fcr einige Stunden pro Woche verschiedene Aufgaben. So sind die Pflegebed\u00fcrftigen gut versorgt und die Angeh\u00f6rigen k\u00f6nnen neue Kraft tanken.<\/p>\n Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden f\u00fcr:<\/p>\n Letztere werden h\u00e4ufig „niedrigschwellige Betreuungsangebote“ genannt. Sie sind besonders f\u00fcr Menschen mit Demenz interessant, da durch kreative T\u00e4tigkeiten die F\u00e4higkeiten erhalten oder noch einmal verbessert werden k\u00f6nnen. F\u00fcr k\u00f6rperlich Eingeschr\u00e4nkte k\u00f6nnen Bewegungs- und Koordinationsgruppen ein passendes Angebot sein. Konkret kann das beispielsweise so aussehen:<\/p>\n Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Entlastungsbetrag auch f\u00fcr ambulante Pflegeleistungen genutzt werden. Personen mit Pflegegrad 1 k\u00f6nnen s\u00e4mtliche notwendigen Leistungen eines Pflegedienstes mitfinanzieren. In den Pflegegraden 2 bis 5 sind k\u00f6rperbezogene Pflegema\u00dfnahmen, wie das Waschen und Anziehen, ausgenommen. Diese d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich mit den Pflegesachleistungen finanziert werden. Der Entlastungsbetrag steht lediglich f\u00fcr zus\u00e4tzliche Unterst\u00fctzung zur Verf\u00fcgung, wie etwa Hilfe im Haushalt.<\/p>\n Alle Pflegebed\u00fcrftige, die ambulante Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, haben einen Anspruch auf 125 Euro im Monat f\u00fcr Entlastungsleistungen. Wichtig ist, dass diese nach dem aktuellen Landesrecht qualifiziert sind.<\/p>\n Bei einigen H\u00e4rtef\u00e4llen der ehemaligen Pflegestufe III besteht auch nach dem 1. Januar 2017 weiterhin ein Anspruch auf 208 Euro monatlich, sofern die Betr\u00e4ge der anderen Leistungen sich durch die Pflegereform nicht um mindestens 83 Euro erh\u00f6ht haben.<\/p>\n Wenn die 125 Euro pro Monat nicht ausreichen, k\u00f6nnen Pflegebed\u00fcrftige einen Teil ihrer Pflegeleistungen umwidmen lassen. Auf diese Weise lassen sich bis zu 40 Prozent des Betrags f\u00fcr\u00a0Pflegesachleistungen\u00a0f\u00fcr Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Das ist sinnvoll, wenn diese nicht f\u00fcr die Pflege ben\u00f6tigt werden. F\u00fcr die Umwidmung ist ein Antrag bei der Pflegekasse n\u00f6tig.<\/p>\n F\u00fcr den Entlastungsbetrag muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Jeder hat einen Anspruch auf die Entlastungsleistungen, sobald die Pflegebed\u00fcrftigkeit festgestellt wurde und man zu Hause gepflegt wird.<\/p>\n Allerdings m\u00fcssen Sie beachten, dass die Leistung nur gezahlt wird, wenn Sie die entsprechenden Rechnungen einreichen. Es gilt n\u00e4mlich das so genannte Kostenerstattungsprinzip. Der Pflegebed\u00fcrftige muss zun\u00e4chst ein passendes Angebot ausw\u00e4hlen und aus eigener Tasche bezahlen. Anschlie\u00dfend erstattet die Pflegeversicherung den Betrag, wenn Sie die Rechnung einreichen und das Angebot entsprechend qualifiziert ist.<\/p>\n Der Pflege- oder Entlastungsdienst kann auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wenn Sie eine Abtretungserkl\u00e4rung abgeben. Mit diesem Formular gestatten Sie dem Dienstleister den Datenaustausch mit der Pflegeversicherung. In diesem Fall m\u00fcssen Sie nicht in Vorkasse treten.<\/p>\n Beim Spitzenverband der Pflegekassen\u00a0hei\u00dft es dazu:<\/strong>\u00a0<\/span>„Ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag besteht beispielsweise dann, wenn die Leistungen der Kurzzeitpflege ausgesch\u00f6pft sind und der Pflegebed\u00fcrftige der Pflegegrade 2 bis 5 weiterhin in der Einrichtung der Kurzzeitpflege verbleibt, die Finanzierung nunmehr aber im Rahmen der Leistungen der Verhinderungspflege nach \u00a7 39 SGB XI erfolgt. Gleiches gilt, wenn anerkannte Angebote zur Unterst\u00fctzung im Alltag im Rahmen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden (z. B. Freizeiten f\u00fcr Menschen mit Behinderung).“<\/p>\n Beispiel: Nachdem die Pflegekasse die Kosten beglichen hat, bleiben immer noch Kosten \u00fcbrig. Hierzu geh\u00f6ren die „Hotelkosten“ und die „Investitionskosten“. Diese k\u00f6nnen \u00fcber den angesparten Entlastungsbetrag finanziert werden. Auch hierf\u00fcr kann eine Abtretungserkl\u00e4rung unterschrieben werden. Wenn eine solche unterschrieben ist, kann die Einrichtung direkt die Kosten abrechnen. Andernfalls muss der Betroffene selber einen Antrag auf Erstattung bei der Pflegekasse stellen und die Rechnung einreichen. Werden im Monat nicht 125 Euro ausgesch\u00f6pft, kann der Restbetrag in den Folgemonaten innerhalb eines Kalenderjahres genutzt werden. Wenn sie beispielsweise im Krankenhaus waren und im November nur 25 Euro f\u00fcr Entlastungsleistungen ausgegeben haben, stehen Ihnen im Dezember die restlichen 100 Euro vom November sowie die 125 Euro vom Dezember zur Verf\u00fcgung. Bleibt am Ende des Jahres noch Geld \u00fcbrig, k\u00f6nnen Sie dieses noch ins neue Kalenderhalbjahr \u00fcbertragen. Am 30. Juni des Folgejahres verf\u00e4llt der Restbetrag dann.<\/p>\n <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
\nDer Entlastungsbeitrag soll Angebote finanzieren, die pflegende Angeh\u00f6rige entlasten.
\nEs stehen unterschiedliche Leistungen zur Verf\u00fcgung.
\nSie m\u00fcssen die Rechnungen sammeln und bei der Pflegekasse einreichen.
\nSie k\u00f6nnen bei Ihrer Pflegekasse nachfragen, welche Anbieter zugelassen sind.
\nBis zu 40 % des Betrages f\u00fcr Pflegesachleistungen k\u00f6nnen Sie zus\u00e4tzlich f\u00fcr Entlastungsleistungen nutzen.
\nNicht genutzte Betr\u00e4ge k\u00f6nnen angespart und sp\u00e4ter genutzt werden.<\/p>\nWas sind Entlastungsleistungen?<\/strong><\/h4>\n
\n
\n
Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen?<\/strong><\/h4>\n
Was muss bei der Kosten\u00fcbernahme beachtet werden?<\/strong><\/h4>\n
\n<\/strong>Die Tochter eines Pflegebed\u00fcrftigen\u00a0 ist f\u00fcr einige Wochen gehindert, ihren Vater zu pflegen. Dieser ben\u00f6tigt f\u00fcr diese Zeit Kurzzeitpflege. Allerdings war er in diesem Jahr schon in Kurzzeitpflege, so dass die Mittel f\u00fcr Kurzzeitpflege bereits aufgebraucht sind. Seine Tochter hat in diesem Jahr die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen, so dass sie f\u00fcr die Bezahlung der Kurzzeitpflege auch Betr\u00e4ge aus der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen kann. F\u00fcr die Bezahlung der Rechnung kann der Pflegebed\u00fcrftige die Rechnung der Einrichtung zun\u00e4chst zwar selber \u00fcbernehmen und sich dann erstatten lassen – allerdings unterschreibt der Pflegebed\u00fcrftige zumeist eine Abtretungserkl\u00e4rung, durch die der Anbieter die Rechnung direkt bei der Pflegekasse einreichen kann. Der Anbieter rechnet dann selber mit der Pflegekasse ab.<\/p>\n
\nUm zu sehen, wie viele Leistungen Sie schon verbraucht haben, sollten Sie sich vom Anbieter eine Rechnungsdurchschrift geben lassen.<\/p>\nWas passiert mit nicht genutzten Entlastungsleistungen?<\/strong><\/h4>\n