Ein Krankenhaus bei Nacht und aus der Vogelperspektive.

Wichtige Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus durch die Coronaschutzverordnung in NRW

Die Landesregierung NRW legt mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchvo) landesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus rechtsverbindlich fest.

Die für haupt- und ehrenamtliche Akteure wichtigen Schutzmaßnahmen der seit dem 02. November 2020 gültigen Fassung im Überblick:

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Eine Hand als Statue stütze einen Baum.

Finanzielle Hilfen für anerkannte Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag

Der Bundesgesetzgeber entlastet anerkannte Anbieter von Unterstützungsleistungen im Alltag. Verluste und Kosten der Träger der Angebote gleicht die Pflegeversicherung aus. Einen Erstattungsantrag können die Träger stellen. Für alle Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt sind.

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Zwei Seniorinnen betätigen sich sportlich. Sie halten die Abstands- und Hygieneregeln zur Corona-Zeit ein.

Vorlagen zur Eröffnung für die Betreuungsgruppen

Anbieter von gemäß Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO anerkannten Betreuungsgruppen dürfen ab dem 15. Juni 2020 wieder öffnen, wenn sie die Schutzmaßnahmen gem. § 4b der Verordnung vom 8. Juni 2020 erfüllen.  Dazu gehört ein Infektionsschutz- und Hygienekonzept, das der jeweiligen Anerkennungsbehörde vorgelegt werden muss. Zudem haben die Anbieter sicherzustellen, dass die leistungserbringenden Personen über die praktische Umsetzung der Schutzmaßnahmen informiert sind. 

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Eine Rollstuhlfahrerin steht auf einem Hof und sieht in die Ferne.

CoronaBetrVO regelt Öffnung der Tages- und Nachtpflege und der Betreuungsgruppen

Die Landesregierung NRW hält in der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) Regelungen zur Situation um Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sowie im Allgemeinen zu tagesstrukturierenden Einrichtungen fest.

Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen dürfen ihren Betrieb ab dem 08. Juni 2020 wieder aufnehmen – Betreuungsgruppen ab dem 15. Juni 2020.

Die wichtigen Informationen für Haupt- und Ehrenamtliche Akteure aus der ab 12. August 2020 gültigen Fassung im Überblick:

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Das Gebäude des Bundestages.

Das zweite Bevölkerungsschutzgesetz tritt in Kraft

Das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist am 22.05.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und teilweise rückwirkend in Kraft getreten.

Die Bundesregierung möchte mit diesem Gesetz besonders gefährdete Menschen bestmöglich vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus schützen und einen besseren Überblick in den Verlauf der Epidemie erhalten.

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Zwei Senirinnen winken sich zu.

Wichtige Änderungen zu Unterstützungsangeboten durch 2. Bevölkerungsschutzgesetz

Der Bundestag hat über das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ entschieden.

Für Unterstützungsangebote im Alltag und die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages ergeben sich drei zentrale Änderungen:

  1. Der Rettungsschirm wird auch auf anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag ausgeweitet. Mindereinnahmen und außerordentliche Aufwendungen werden von der Pflegekasse erstattet.
  2. Versicherte mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag für Angebote und Leistungen aufwenden, die nicht als Unterstützungsangebot anerkannt sind oder im § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI aufgezählt werden.
  3. Die „Verfallsgrenze“ nicht aufgewendeter Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr wird um drei Monate auf den 30. September verlängert

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