“Mensch, respektvoll pflegen – gemeinsam gegen Gewalt!”
Pflegeberater
Regelungen zu Pflegebegutachtung und Qualitätsprüfung verlängert
Vor dem Hintergrund der durch die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder verlängerten Kontaktbeschränkungen wollen Pflegeversicherung und Medizinische Dienste ihren Beitrag zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie fortführen.
GKV-Spitzenverband und Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen empfehlen in Übereinstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 15. Januar 2021 regelhaft
Pflegebegutachtung findet wieder zu Hause statt
Seit dem 01. Oktober 2020 findet die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wieder regelhaft als Hausbesuch statt (§ 147 Abs. 1 SGB XI).
In Ausnahmen können die Pflegebegutachtungen jedoch weiterhin per Telefoninterview durchgeführt werden. In NRW stellen die folgenden Situationen aufgrund der Corona-Pandemie eine solche Ausnahme dar:
- zu begutachtende Person hat eine SARS-CoV-2-Infektion
- zu begutachtende Person würde durch persönliche Begutachtung einem erheblich erhöhtem Risiko ausgesetzt sein
- Begutachtungen in Risikogebieten
Neues Krankenhauszukunftsgesetz regelt Corona-Vorgaben
Der Bundestag hat über das “Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz -KHZG)” entschieden.
Die wichtigsten Änderungen für Anbieter*innen und Nutzer*innen von Unterstützungsangeboten im Alter und Pflegeberatung im Überblick:
Pflegewegweiser NRW – Hilfreicher Kompass für Pflegefragen
Angehörige, die einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreuen wollen, stehen vor vielen Fragen: etwa wer die Pflege übernimmt oder wie sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. In Nordrhein-Westfalen können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen hierzu zahlreiche Beratungs- und Hilfsangebote nutzen. Dennoch fehlt oft ein brauchbarer Kompass, der sie an die richtige Anlaufstelle lotst. Um diese Lücke zu schließen, informiert das Online-Informationsportal Pflegewegweiser-NRW umfassend zum Thema Pflege.
Digitaler Austausch für Pflegeberater*innen aus dem Westlichen Ruhrgebiet
In Verbindung sein! Viele regionale Austauschtreffen können nicht wie gewohnt stattfinden. So auch die Demenz- und Pflegeberatertreffen im Westlichen Ruhrgebiet. Um auch aus der Distanz in Verbindung zu sein, haben wir eine virtuelle Plattform eingerichtet, über die alle Teilnehmer/innen miteinander kommunizieren können. Damit können neben den physischen Netzwerktreffen auch regelmäßige, trägerneutrale digitale Begegnungen stattfinden. In … weiter lesen […]
Wichtige Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus durch die Coronaschutzverordnung in NRW
Die Landesregierung NRW legt mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchvo) landesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus rechtsverbindlich fest.
Die für haupt- und ehrenamtliche Akteure wichtigen Schutzmaßnahmen der seit dem 02. November 2020 gültigen Fassung im Überblick:
Kurberatung für pflegende Angehörige
Kur-Kliniken öffnen unter Auflagen wieder. Dazu gehört, dass sie über ein Hygienekonzept verfügen. Menschen in Pflegeverantwortung haben nach § 23 bzw. 40 SGB V Anspruch auf eine stationäre Vorsorge- bzw. Reha-Maßnahme. Für Pflegende empfiehlt es sich jetzt bereits einen Antrag zu stellen. Bis zur Genehmigung eines Antrags vergehen in der Regel 2 – 3 Monate. Danach ist der Bescheid ein halbes Jahr gültig und kann verlängert werden.
CoronaBetrVO regelt Öffnung der Tages- und Nachtpflege und der Betreuungsgruppen
Die Landesregierung NRW hält in der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) Regelungen zur Situation um Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sowie im Allgemeinen zu tagesstrukturierenden Einrichtungen fest.
Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen dürfen ihren Betrieb ab dem 08. Juni 2020 wieder aufnehmen – Betreuungsgruppen ab dem 15. Juni 2020.
Die wichtigen Informationen für Haupt- und Ehrenamtliche Akteure aus der ab 12. August 2020 gültigen Fassung im Überblick:
Das zweite Bevölkerungsschutzgesetz tritt in Kraft
Das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist am 22.05.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und teilweise rückwirkend in Kraft getreten.
Die Bundesregierung möchte mit diesem Gesetz besonders gefährdete Menschen bestmöglich vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus schützen und einen besseren Überblick in den Verlauf der Epidemie erhalten.