Kurs für Einzelkräfte und Nachbarschaftshelfer*innen

Datum/Zeit
<!--Datum: Freitag, 28. Februar 2020
09:00 - 18:00--> Freitag, 28. Februar 2020
09:00 - 18:00 Uhr
bis 29. Februar 2020

Veranstaltungsort
Altes E-Werk
Sternstr. 24
59269 Beckum

Kategorien

Tags: §45 SGB XI, Beckum, Betreuung, Nachbarschaftshilfe</p

Kurs für Einzelkräfte und Nachbarschaftshelfer*innen gem. § 45 SGB XI :
Viele pflegebedürftige Menschen erhalten im Alltag bereits Unterstützung von Haushaltshilfen, Unterstützung aus der Nachbarschaft oder von Bekannten. Doch diese Hilfestellungen konnten bisher nicht mit den Pflegekassen über den Entlastungsbetrag (€125.-/Monat) abgerechnet oder als Aufwandsentschädigung genutzt werden.

Seit dem 01.01.2019 hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen mit der AnFöVO (Anerkennungs- und Förderungsverordnung) jedoch eine Möglichkeit geschaffen, dass diese Hilfen mit den Pflegekassen abgerechnet werden können, wenn sie von anerkannten „Einzelkräften“ (Minijobberinnen und Minijobbern) und „Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern“ erbracht werden.

An wen richtet sich der Kurs?

Einzelkräfte, die ihre Leistungen im Rahmen eines unmittelbaren Beschäftigungsverhältnisses mit einer pflegebedürftigen Person erbringen („Minijobberinnen und Minijobber“) und Personen, die auf der Basis von Nachbarschaftshilfe tätig werden möchten oder bereits tätig sind.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Kursprogramm.

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