Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 15. September 2020 die zweite Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) beschlossen. Die Verlängerung gilt zunächst bis zum 31. März 2021.
Für die nach NRW-Landesrecht anerkannten Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag heißt das praktisch, dass sie über ihre bereits anerkannten Unterstützungsangebote hinaus weiterhin sogenannte „Dienstleistungen bis zur Haustür“ erbringen können.