Beratungsstanpunkt zu Rentenleistungen für pflegende Angehörige

Die Kompetenzgruppe Pflegeberatung der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz hat neue Fachinformationen für Pflegeberater*innen zum Thema “Rentenleistungen für die Pflegeperson in der häuslichen Pflege”. Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2017 die Hürden für die Pflegerente gesenkt. Der Beratungsstandpunkt informiert darüber wer, wann, welchen Anspruch hat.Screenshot der ersten Seite des Beratungsstandpunkts.

Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf die Entrichtung von Rentenbeiträgen gemäß § 166 SGB VI durch die Pflegeversicherung (§ 44 SGB XI). Dies gilt für alle Pflegenden, die:

  • eine oder mehrere Personen mit mindestens Pflegegrad 2,
  • wenigstens zwei Stunden wöchentlich,
  • verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche,
  • in ihrer häuslichen Umgebung,
  • nicht erwerbsmäßig pflegen.

Der Beratungsstandpunkt klärt alle gesetzlichen Rahmenbedingung und verdeutlicht, wie sich Rentenbeitrag und Versicherungszeit ergeben. Er steht kostenlos zum Download in unserer Mediathek zur Verfügung.

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